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Experten-Antwort

Überbrückung Rentenversicherung

von Auswanderin03.08.2010 | 17:36
2466 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, im Vorfeld meiner geplanten Auswanderung (Schweiz) und dortigen Wiederaufnahme einer Arbeit (Angestelltenverhältnis) folgende Frage: Nach eigener Erfahrung kann ich durch die Entfernung nicht unmittelbar nach Beendigung meines laufenden Arbeitsverhältnis das neue beginnen (Zeit für Umzugsprozedere). Es werden mind. 2 Wochen dazwischen liegen. Wie kann ich für diese Zeit meine Sozialversicherung in Deutschland, u. a. die Rentenversicherung, gewährleisten? Für Ihre Informationen danke ich ausdrücklich im Voraus! Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auswanderin,

dem Beitrag von KSC kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 03.08.2010 | 22:22
Sofern die Lücke keinen kompletten Monat umfasst, brauchen Sie gar nichts unternehmen, weil in der Rentenversicherung das Monatsprinzip gilt, nachdem ein Monat als belegt gilt, wenn auch nur ein Tag belegt ist. Selbst wenn Sie heute in D zu arbeiten aufhören und am 27.09. in der Schweiz beginnen, wären die Monate August und September belegt und es entsteht keine Lücke. natürlich könnten Sie ab dem Folgemonat der Arbeit in D hier freiwillig bezahlen, aber das rechnet sich in der Regel nicht, weil 1000 € Beitrag die spätere Rente um ca 4-5 € erhöhen. Nach den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU gelten CH Monate auch als Zeit für die deutsche RV. So gesehen müssen Sie gar nichts machen - lediglich um die Krankenversicherung sollten Sie sich kümmern.
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