Eine Zahlung von Übergangsgeld durch die Rentenversicherung kommt in Ihrem Fall wohl eher nicht in Frage. Dies wäre -neben anderen Voraussetzungen- nur im direkten Anschluss an eine medizinische Reha über die Rentenversicherung möglich. Zudem wird bei einer Stufenweise Wiedereingliederung grundsätzlich die bisherige Sozialleistung weitergezahlt. Wie Sie schreiben, sind Sie aktuell bereits ohne jegliche Bezüge. Daher wird generell eine "Weiterzahlung" ausscheiden.