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Experten-Antwort

Überbrückungstatbestand

von jumaju25.02.2013 | 18:58
2352 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Arbeitslos ohne Leistungsbezug (erschöpfter Leistungsanspruch auf ALG I). Kann durch die weitere Arbetslosenmeldung der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrene aufrechterhalten werden. Anspruch auf Hartz IV besteht nicht. Verlängert sich dadurch der 5-Jahreszeitraum.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jumaju,

der Antwort von Sozialröchler schließen wir uns an.

Die Anerkennung von Zeiten einer Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten setzt voraus:

a) Arbeitslosigkeit im Sinne der Arbeitslosenversicherung,

b) Meldung als Arbeitsuchender bei einer deutschen Agentur für Arbeit,

c) Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.

Die Unterbrechung ist zum Beispiel gegeben, wenn Ihr Bezug von Arbeitslosengeld I nahtlos (= ohne einen Kalendermonat Lücke) an eine versicherungspflichtige Beschäftigung angeschlossen hat. Zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld I und der Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug darf auch kein voller Kalendermonat Lücke entstehen.

d) Nichtgewährung einer öffentlich-rechtlichen Leistung (hier Arbeitslosengeld II) während der Arbeitslosigkeit wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens.

Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt unter anderem voraus, dass Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre

Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.

Bei der Berechnung der Fünfjahresfrist werden Anrechnungszeiten nicht mitgezählt, das heißt diese Zeiten verlängern den Fünfjahreszeitraum und verschieben dessen Beginn taggenau.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Sozialröchler?am 26.02.2013 | 00:43
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Bei den Verlängerungszeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Zeiten: – Anrechnungszeiten (§§ 58, 252 SGB VI), ... http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G… Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte ... 3. wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,
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