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Experten-Antwort

Überbrückungsübergangsgeld Krankenversicjerung

von Sabine09.10.2017 | 14:29
509 Ansichten
3 Antworten

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Ich bekomme von der DRV Überbrückungsübergangsgeld weil ich auf eine LTA Massnahme nach einer med. Reha warte. Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse einen Brief bekommen das ich seit Beginn der Übergangsgeldzahlungen nicht mehr versichert bin. Die Krankenkasse meinte das ich mich freiwillig versichern müsste. Ich dachte immer das wenn man Geld von der DRV erhält, das man auch automatisch über die DRV krankenversichert ist.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2017 | 15:08

Hallo Sabine,

neben dem Übergangsgeld gibt es sogenannte ergänzende Leistungen. Nach §44 Abs.1 Nr.2 Bst.a) SGB IX sind dies Beiträge zur KV nach Maßgabe des SGB V.

Gemäß §5 Abs.1 Nr.6 SGB V liegt Versicherungspflicht in der KV vor. Das dürfte nicht nur für die Zeit des Übergangsgeldbezuges während einer Maßnahme gelten, sondern auch für das Zwischenübergangsgeld. Dies zu Beurteilen ist Aufgabe der Krankenkasse.

Warum die Versicherungspflicht in Ihrem Falle nicht mehr vorliegen soll kann von hier nicht nachvollzogen werden.

Der zuständige RV-Träger soll Ihnen eine vorläufige Bescheinigung über die Zahlung von Übergangsgeld ausstellen sofern das nicht schon in der Form eines Bescheides geschehen ist. Manchmal klärt unsere Sachbearbeitung diese Fälle auch direkt mit der Krankenkasse und hilft Missverständnisse auszubügeln. Setzen Sie sich bitte deshalb mit Ihrem RV-Träger direkt in Verbindung.

2 Antworten

Holgeram 09.10.2017 | 15:08
Nichts im Leben läuft automatisch. Seit wann ist die Rentenversicherung auch gleichzeitig Krankenversicherung. Nehmen Sie unverzüglich kontakt mit ihrer KK auf.
Sabineam 09.10.2017 | 18:01
Ja super. Danke für die Antwort. Aber ich finde es trotzdem sehr traurig, das ich als Patient diese ganze Sache jetzt ausbaden muss, obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen haben. Die Krankenkasse hatte mich erst fast 3 Monate säter informiert, das ich rückwirkend nicht mehr Krankenversichert bin. In dieser Zeit habe ich natürlich einige ärztliche Leistungen in Anspruch genommen. Wahrscheinlich werden die Ärzte mir die Leistungen jetzt privat in Rechnung stellen. Meine Krankenkasse meinte, das diese Reha Fälle alle über die Zentrale in Hamburg laufen und es einige Zeit dauern kann bis mein Versicherungsstatus geklärt ist. Bis dahin dürfte ich nicht mehr zum Arzt gehen, obwohl ich weiterhin med. Behandlungsbedüftig bin. Hätte man mir sofort die Info erteilt, das keine Meldung von der DRV eingetroffen ist, dann hätte ich mich natürlich direkt darum gekümmert. Zumal ich mich auf das Wort meines Reha Sachbearbeiters verlassen habe, das die Meldung Seitens der DRV automatisch erfolgt. Aber dieses hinter dem Rücken rückwirkend den KV-Versicherungsschutz entziehen ohne eine Info zu bekommen finde ich einfach nur unfair. Warhscheinlich wird dadurch meine ganze zukünftige REHA Maßnahme gefährdet sein, weil ich die Arztrechnungen aus eigener Tasche nicht bezahlen kann. Wenn dann die Ärzte meine Behandlung mangels Vergütung einstellen, dann würde ich wahrscheinlich einen Rückfall erleiden mit der Folge das ich für die LTA nicht Rehafähig bin. Und die DRV hätte das Überbrückungsübergangsgeld für die Katz bezahlt.
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