Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Guggy,
da Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) für Sie zurzeit nicht in Frage kommen, sollten Sie den LTA-Antrag zurücknehmen.
Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird weiterhin geprüft.
Eben! ...(hier) mit dem Ziel der Rücknahmen des LTA-Antrags - kein Antrag, kein Bewilligungsbescheid mehr, Status wie vor dem Bewilligungsbescheid erreicht ...EM-Antrag wird weiter geprüft. Allerdings hege ich leise Zweifel an dem Erfolg des EM-Antrags, wenn doch gerade eben LTA bewilligt worden ist (wäre sonst wohl umgehend abgelehnt worden und in EMRT-Antrag 'umgedeutet' worden). Aber, jeder Fall ist individuell, siehe Beitrag von Rhodos. Gruß w.Gegen einen Bewilligungsbescheid können Sie keinen Widerspruch einlegen, der wäre unzulässig.Wie kommen Sie denn auf dieses schmale Brett?!?! Gegen JEDEN Bescheid kann man Widerspruch einlegen, wenn man mit der getroffenen Entscheidung - aus welchen Gründen auch immer - nicht einverstanden ist!!!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.