Wie „lotscher“ bereits zutreffend gesagt hat, entspricht die Befristung Ihrer BU-Rente auf das 65. Lebensjahr seit Verkündung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes nicht mehr dem geltenden Recht. Der Bescheid über die BU-Rente würde sich daher mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres allein durch Zeitablauf erledigen, d. h. die BU-Rente würde wegfallen.
Aus diesen Gründen ist es nach dem 01.01.2008 (Inkrafttreten der neuen Regelaltersgrenze(n)) notwendig, den betreffenden Rentenberechtigten – also auch Ihnen – einen Bescheid zukommen zu lassen, in dem die Dauer des Anspruchs auf (BU-)Rente („längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze“) neu bestimmt und damit der bisherige Rentenbescheid an die geänderte Rechtslage angepasst wird.
Die genaue Vorgehensweise und der Zeitpunkt wird von den Rentenversicherungsträgern noch festgelegt.