Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergang BU-Rente/Altersrente

von Klaus07.06.2007 | 15:28
2198 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo ! In meinem BU-Rentenbescheid steht: "Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (Beginn der Regelaltersrente)." Heißt das nun, dass ich auf jeden Fall mit 65 Jahren meine volle Regelaltersrente bekomme, auch wenn inzwischen das Renteneinstiegsalter auf 67 Jahre erhöht wurde ? Danach dürfte mein Jahrgang nämlich erst mit 66,5 Jahren in Altersrente gehen. Vielen Dank für alle KOMPETENTEN Antworten !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie „lotscher“ bereits zutreffend gesagt hat, entspricht die Befristung Ihrer BU-Rente auf das 65. Lebensjahr seit Verkündung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes nicht mehr dem geltenden Recht. Der Bescheid über die BU-Rente würde sich daher mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres allein durch Zeitablauf erledigen, d. h. die BU-Rente würde wegfallen.

Aus diesen Gründen ist es nach dem 01.01.2008 (Inkrafttreten der neuen Regelaltersgrenze(n)) notwendig, den betreffenden Rentenberechtigten – also auch Ihnen – einen Bescheid zukommen zu lassen, in dem die Dauer des Anspruchs auf (BU-)Rente („längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze“) neu bestimmt und damit der bisherige Rentenbescheid an die geänderte Rechtslage angepasst wird.

Die genaue Vorgehensweise und der Zeitpunkt wird von den Rentenversicherungsträgern noch festgelegt.

1 Antworten

lotscheram 07.06.2007 | 18:33
hallo Klaus, ausschlaggebend für solche Aussagen ist immer das Recht, das zum Zeitpunkt der Erteilung des Rentenbescheides gegolten hat. Das war damals das 65. Lebensjahr. Durch die jetzt eingetretene Rechtsänderung der Anhebung des Lebensalters auf das 67. Lbj., gilt die damlige Angabe nicht mehr. So Sie in die richtige Tabelle geschaut haben und auch die zutreffende Rentenart richtig gewählt haben, wäre es dann so, wie von Ihnen dargestellt, 66,5. Wenn Sie freundlicherweise Geburtsmonat und Jahr angeben würden, kann ich Ihre Angabe noch mal prüfen. Bitte dann auch erwähnen, ob Schwerbehinderung mit 50 vorliegt und seit wann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026