Hallo Jürgen,
wenn Sie nach dem Eintritt der Erwerbsminderung weitere rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, könnte es sein, dass sich die zu zahlende Regelaltersrente erhöht. Ansonsten bleibt es in der Regel bei dem bisherigen Zahlbetrag (Besitzschutz). Um die Höhe Ihrer Regelaltersrente zu erfahren, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung