Hallo anonym,
soweit Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben und als schwerbehindert Mensch mit einem GdB von mindestens 50 % anerkannt sind, können Sie die Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Allerdings bleibt der Abschlag von 10,8% bestehen. Die UV-Rente wird auch auf die Altersrente angerechnet.