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Experten-Antwort

Übergang in Regelaltersrente

von lukaku18.07.2017 | 10:40
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4 Antworten

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Ich habe die letzten Jahre nach einer Erwerbsminderungsrente eine vorgezogene Altersrente wg. Schwerbehinderung bezogen, mit 10,8 % Abzug und entsprechender Hinzuverdienstgrenze. Als Jahrgang 1952 müsste ich ja in diesem Jahr in die reguläre Altersrente wechseln - bekanntermassen ja mit unveränderter Höhe, aber wegfallenden Hinzuverdienstgrenzen. Dies wird mir telefonisch von der DRV zwar bestätigt, ich erhalte darüber aber angeblich keinen Bescheid - stimmt das?! Verwundert mich doch einigermassen, dass diese "letzte" Veränderung in meinem Rentnerdasein nicht noch einmal dokumentiert wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lukaku,

wie meine Vorredner schon geschrieben haben, bekommen Sie auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiter. Ein Wechsel in eine andere Rentenart ist für Sie nicht mehr möglich.

Wie Sie bereits richtig erwähnt hatten, können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze in unbegrenzter Höhe dazu verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch hat. Da Sie hierauf bereits in Ihrem Rentenbescheid hingewiesen wurden, ist eine weitere Mitteilung nicht erforderlich.

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3 Antworten

§§-Reiteram 18.07.2017 | 11:08
Hierin liegt wahrscheinlich einfach nur ein Verständnisproblem: sie „wechseln“ nicht die Rentenart, sondern bekommen unverändert die bereits bezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung weiter. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen für Sie dann einfach die Hinzuverdienstgrenzen, wie Sie richtig sagen. Nachlesen können Sie dies in § 34 Abs. 2 ff. SGB VI. Weil diese Rechtsfolge von der DRV nicht neu zu regeln ist, sondern Sie kraft Gesetzes hiervon betroffen sind, ist kein Bescheid zu erteilen. Im Bescheid über die Altersrente dürfte hierauf seinerzeit aber schon eingegangen worden sein.
Schadeam 18.07.2017 | 10:51
Was würde es denn für einen Sinn machen einem Rentner sinngemäß folgendes zu schreiben: Sie sind Rentner und zahlen seit Jahren nichts mehr ein. Wie Sie wissen erreichen Sie mit 65+6 das Regelalter. Wir beglückwünschen Sie dazu und teilen Ihnen mit dass die Rente unverändert weiterläuft. MfG Wäre doch eine vollkommen überflüssige Arbeit , oder sehen Sie das anders?
Aus Zahleram 18.07.2017 | 11:21
JA, Sie bekommen bereits eine Altersrente. Fertig. Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere ist nicht möglich.
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