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Übergang Krankengeld zur Nahtlosregelung

von LF21.10.2008 | 09:17
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, das Thema wurde bereits behandelt, ich habe noch eine Frage dazu. Kann sein, dass es das falsche Forum ist, aber ich versuche es trotzdem und bedanke mich schon jetzt für eine Antwort. Wie verhält es sich, wenn 13 Monate Krankengeld gezahlt wurden, dann 2 Monate arbeitslos, danach von der DRV genehmigte 2jährige Umschulung begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Danach wieder arbeitslos. Wie wird hier das Arbeitslosengeld berechnet? Wird hier das vor der Umschulung erhaltene Arbeitslosengeld weiter bezahlt? Für eine Antwort bedanke ich mich sehr. Freundliche Grüße LF

2 Antworten

Corlettoam 22.10.2008 | 09:04
Ich nehme an, sie haben während der Umschulungsmassnahme Unterhaltsgeld erhalten. Höchstwahrscheinlich ist ihr Restanspruch an ALG von 10 Monaten mit der 2 jährigen Umschulung aufgebraucht wurden. Bei einer Umschulung wird im verhältnis 1:2 ( 1 Tag Umschulung = 2 Tage ALG Anspruchszeit ) verrechnet. Das heisst eine 2 jährige Umschulung, hätte die kompletten 12 Monate ALG I damit aufgebraucht. Um hier einer unbilligen Härte entgegenzutreten, bekommt man nach dem Bezug von Unterhaltsgeld noch 30 Tage Alg bewilligt (statt gar nix mehr). Während der Zeit des Bezuges von Unterhaltsgeld werden zwar Beiträge zur Sozialversicherung, aber nicht zur Arbeitslosenversicherung, abgeführt, sodass auch kein neuer Anspruch während der Massnahme entsteht ! UHG-Bezug ist nicht versicherungspflichtig und kann nicht zur Erfüllung eines neuen Alg-Anspruches herangezogen werden! Ihnen bleibt letzlich dann leider nur ein ALG II Antrag .
LFam 22.10.2008 | 10:23
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. MfG LF
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