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Experten-Antwort

Übergang teilweise EM Rente zu Alterrente

von Peter23.03.2020 | 20:22
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3 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 65 und seit 2013 80% Schwerbehindert und bekomme eine teilweise EM Rente von 50%. Diese teilweise Erwerbsminderungsrente wurde mit einer Zurechnungszeit bis zum Ende meines 62. Lebenjahr mit einer verminderung von 10,8%. Ich verdiene Augenblicklich die mögliche Hinzuverdienst dazu, was aber wahscheinlich keine große Auswirkung auf meine AR haben wird. Jetzt die Frage, kann ich mit Ende des 62. Lebensjahr in AR gehen? Oder gilt die "neue" AR Regel für Schwerbehinderte >50% von Ende 64. Lebensjahr. DANKE SCHON VORAUS FÜR EINE ANTWORT :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter, schließe mich den Ausführungen von W*lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 24.03.2020 | 00:02
Hallo Peter, für Ihren Jg./65 gelten bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen aktuell, dass Sie - mit 62 frühestmögliche diese Altersrente erhalten können, bei weiterhin 10,8 % Abschlag, oder - mit 65 diese Altersrente ohne Abschlag. Das mit 'ohne Abschlag' bezieht sich aber nur auf quasi neue Rentenzeiten, die Sie erst nach Erreichen des 62. Lbj. erworben haben. Die bis 62, also bei vorzeitigem Beginn der Altersrente, noch zusätzlich erarbeiteten Rentenansprüche/der Hinzuverdienst neben der EM-Rente, wird natürlich auch dann schon neu zu bewerten sein/mit Abschlag - erhöht er die Altersrente schon ab 62? ...eher nicht, da die Zurechnungszeit bis 62 meist höherwertig ist. Sobald Sie 1/2 Jahr vor 62 stehen (und die Beschäftigung voraussichtlich noch bis dahin oder sogar bis 65 andauern könnte), fordern Sie eine Probeberechnung von der DRV an, wie Ihre Altersrente mit 62 oder 65 aussehen könnte, um die 'Umwandlung' der EM-Rente passend in Altersrente zu beantragen. Egal, ob mit 62 oder 65, bei beiden Altersgrenzen müssen Sie GdB 50 zum Rentenbeginn vorweisen können. Gruß w.
Peteram 25.03.2020 | 16:37
Vielen Dank, ist wirklich eine klare und konkrete Antwort. Gruß Peter
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