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Experten-Antwort

übergang von Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersrente

von zech04.08.2014 | 22:12
1057 Ansichten
4 Antworten

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Ich beziehe die "alte" EU-Rente noch (genau seit 1997). Wann kann bzw. soll ich meine Altersrente beantragen (ohne Abschlag natürlich? Mein Jahrgang 1955.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2014 | 13:18

Hallo zech,

die Antwort von User „Johan“ ist grundsätzlich zutreffend. Im Zweifel können Sie sich aber auch in

einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell, unter Berücksichtigung der Daten Ihres Versicherungskontos beraten lassen.

3 Antworten

Jonasam 05.08.2014 | 07:45
Hallo zech, haben Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt? Haben Sie einen GdB von mindestens 50 (Schwerbehinderung)? Zahlen Sie zurzeit noch Beiträge ein (ggf. Beschäftigung), obwohl Sie bereits Rentner sind? MfG Jonas
zecham 05.08.2014 | 08:32
Habe 27 Jahre eingezahlt und einen grad der schwerbehinderung von 60.
Jonasam 05.08.2014 | 11:04
Hallo Zech, mit den 27 Versicherungsjahren und der anschließenden Zurechnungszeit haben Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Des Weiteren haben Sie einen GdB von 60. Damit können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 9 Monaten in Anspruch nehmen. Mit Abschlägen(10,8 %) können Sie die Rente bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 9 Monaten in Anspruch nehmen. Da Ihre bisherigen persönlichen Entgeltpunkte dem Besitzschutz unterliegen (d. h., Ihre Rente kann nicht niedriger werden), haben die Abschläge keine Auswirkung auf die Entgeltpunkte, die bereits bei Ihrer EU-Rente berücksichtigt wurden. Der Abschlag wirkt sich also nur auf Zeiten aus, die nach dem damaligen Leistungsfall (Eintritt der EU) liegen. MfG Jonas
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