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Experten-Antwort

Übergang von Flexirente in Vollrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze

von HKM23.08.2021 | 10:48
361 Ansichten
5 Antworten

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Ich beziehe seit 2019 Flexirente. Zum 01.07.2021 habe ich die Regelaltersgrenze erreicht. Bei einer telefonischen Rentenberatung am 20.04.2021, wurde mir gesagt, dass ich keinen erneuten Antrag stellen muss. Über die Servicestelle wurde eine Mitteilung geschickt, dass ich um Zahlung meiner Vollrente zum 01.07.21 bitte. Bisher habe ich keinen Bescheid erhalten. Am 30.07.21 wurde mir der Teilbetrag (Flexirente) überwiesen. Wann kann ich mit der Zahlung meiner vollen Rente rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HKM,

wenn Sie bisher eine Teilrente erhalten haben und nun die Vollrente haben möchten, genügt ein kurzer Zweizeiler an Ihren Rentenversicherungsträger, denn grundsätzlich ist auch bei Erreichen der Regelaltersrente eine Teilrentenzahlung möglich.

Wenn dies bereits über einen Mitarbeiter veranlasst wurde, bleibt tatsächlich nur noch die Nachfrage bei der Sachbearbeitung.

Sollten Sie telefonisch erfolglos bleiben, können Sie den von Siehe hier vorgeschlagenen Kontaktweg wählen.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 23.08.2021 | 10:59
Eine kurze telefonische Rückfrage bei Ihrem zuständigen Rententräger beantwortet Ihre Frage zielgenau und erübrigt Spekulationen hier im Forum.
HKMam 23.08.2021 | 11:15
Leider war das bisher erfolglos, weil pausenlos besetzt ist.
W°lfgangam 23.08.2021 | 20:52
Hallo HKM, bei einer Flexi-Rente aus Einkommensgründen erhalten Sie diese bis zur Regelaltersgrenze, DANACH ist AUTOMATISCH auf die Vollrente umstellen und auch eine neuer/ergänzender Bescheid dazu zu erteilen - NEIN, dass muss nicht extra beantragt werden = alle Daten liegen ja vor, die Vollrente/Regelaltersrente ist zu zahlen und auch die aus der 'Flexi-Zeit' noch zusätzlichen erworbenen EP sind in die Rentenberechnung einzubauen ...es sei denn, Ihre DRV hat das verpennt/nicht rechtzeitig 'umgestellt', ...bzw. ist aktuell 'etwas' überlastet. Warten Sie bitte noch bis Ende Sept. ab, wenn es dann nicht normal/voll läuft - dann machen Sie dort 24/7 den Klingelton ;-) Gruß w. PS: oder ist es DRV Bund/Stralsund?
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