Hallo HKM,
wenn Sie bisher eine Teilrente erhalten haben und nun die Vollrente haben möchten, genügt ein kurzer Zweizeiler an Ihren Rentenversicherungsträger, denn grundsätzlich ist auch bei Erreichen der Regelaltersrente eine Teilrentenzahlung möglich.
Wenn dies bereits über einen Mitarbeiter veranlasst wurde, bleibt tatsächlich nur noch die Nachfrage bei der Sachbearbeitung.
Sollten Sie telefonisch erfolglos bleiben, können Sie den von Siehe hier vorgeschlagenen Kontaktweg wählen.
Viele Grüße