Auf welchen Tag der Rentenbeginn im vorliegendem Fall gelegt werden wird, kann momentan laut Sachschilderung noch nicht gesagt werden.
Ebenso ist unklar, ab wann die Rente geleistet werden wird. Nur befriestete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden ab dem 7. KM nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Für unbefristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit trifft dies nicht zu.
Die Beantwortung der Fragen hängt demnach maßgeblich von dem im Rentenverfahren erstellten Gutachten ab.
Sollten Sie sich weiterhin im Krankenstand befinden haben Sie unter Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.
Sollte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr vorliegen müssen Sie sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.