Hallo Jürgen Franke,
Sie haben von den anderen Usern schon einige richtige Hinweise erhalten.
Leider ist es beim Eintritt einer schweren Krankheit nicht immer möglich, die eigentlich angedachten Pläne umzusetzen (in Ihrem Fall die abschlagfreie Rente mit 63+6). Die Rente wegen Erwerbsminderung oder die Altersrente wegen Schwerbehinderung können dann eine Alternative sein, den Lebensunterhalt weiter sicher zu stellen. Bei der Altersrente für Schwerbehinderte (Voraussetzung mind. GdB 50 ) müssten Sie aktuell mit einem Abschlag von 6,3 % rechnen (Jahrgang 1955, Altersgrenze ohne Abschläge 63+9, 62-63+9 sind 21 Monate vorzeitig), mit jedem Monat späteren Rentenbeginn wird der Abschlag um 0,3 % geringer. Bei der EM-Rente würden die Abschläge aktuell bei 10,8 % liegen (maßgebende Altersgrenze ist hier 65).
Solange Sie Anspruch auf Krankengeld haben, wird dieses jedoch vermutlich finanziell günstiger sein. Es könnte allerdings zu gegebener Zeit passieren, dass die Krankenkasse Sie auffordert, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, der bei erfolgloser Reha in einen EM-Rentenantrag umgedeutet werden könnte - spätestens in dem Zeitpunkt wäre dann vielleicht die Altersrente wegen Schwerbehinderung die bessere Option. Allerdings sind das noch viele "könnte" - im Moment müssen Sie sicher erstmal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber abwarten, vielleicht findet sich ja noch eine andere Lösung. Alles Gute für Sie.
Vielen, vielen Dank. Ich melde mich.
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