Hallo Peter W.,
ich bin auch irritiert, dass Sie nicht schon längst die große Witwenrente erhalten. Bei einem Todesfall in 2017 beträgt die maßgebende Altersgrenze 45 Jahre und 6 Monate. Wie User Magnus also schon richtig schrieb, haben Sie seit Februar 2019 Anspruch auf die große Witwenrente. Sie sollten das bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären (möglicherweise wird da allerdings auch gerade geprüft, weil es durch Ihr Mail aufgefallen ist...)