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Übergang>EU zu Altersrente

von EgonEin02.05.2007 | 19:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin Erwerbsunfähigkeitsrentner und möchte wissen ob meine Altersrente, dann mit 67 Jahren niedriger ist als der Betrag den ich mit jetzt 39 Jahre erhalte?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach derzeitiger Gesetzeslage darf der Rentenbetrag bei einer Umwandlung einer EM-RT in eine Altersrente nicht geringer werden. Er kann sich aber erhöhen, wenn vom Anfang der EM-RT bis zur Umwandlung noch rentenrechtliche Zeiten dazu erwirtschaftet werden.

12 Antworten

Unbekanntam 02.05.2007 | 20:26
Hallo, ich kann Sie beruhigen. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass bei einer Umwandlung die Rentenhöhe nicht weniger werden darf, selbst wenn sich rechnerisch ein niedrigere Rente ergeben würde.
KSCam 02.05.2007 | 20:25
aus heutiger Sicht vermindert sich die EM Rente nicht, wenn diese Rente in eine Altersrente übergeht. Doch was tatsächlich in 28 Jahren sein wird, wenn Sie 67 Jahre alt sind, wird Ihnen heute keiner beantworten können. Diese Frage haben Sie doch nicht wirklich ernst gemeint- oder?
Antoniusam 03.05.2007 | 02:22
Warum sollte diese Frage nicht ernst gemeint sein ? Es sind nunmal nicht alle so "schlau" wie Sie, "KSC" ! Im Übrigen stimme ich der Antwort von "Unbekannt" zu.
Knut Rassmussenam 03.05.2007 | 09:18
Denken Sie an den neuen § 100 Abs. 4 SGB VI! Auch einen § 88 muß es nicht bis in alle Ewigkeit geben.
Antoniusam 03.05.2007 | 14:05
Recht haben Sie ! .....es könnte sogar auch sein, dass die Deutsche Rentenversicherung eines Tages aus chronischem Geldmangel pleite geht und niemand mehr auch nur einen einzigen Cent herausbekommt. Es könnte auch sein, dass morgen die Welt untergeht, und, und, und,...... Aber solange sich soetwas nicht abzeichnet, sollte man getrost von der derzeitigen Rechtslage ausgehen. Und das Gesetze nicht in Stein gemeißelt sind, dürfte wohl hinreichend bekannt sein.
Reginaam 04.05.2007 | 18:28
Wobei anzumerken bleibt, dass es auch passieren kann, dass nach geltender Rechtslage die Rente trotz weiterer rentenrechtlicher Zeiten "nur" gleich hoch bleibt. Ein Automatismus einer höheren Rente ist leider nicht gegeben. Und natürlich ist das der heutige Rchtsstand, das kann sich sicherlich noch ändern.
Antoniusam 05.05.2007 | 02:28
Es wäre allerdings nicht logisch nachvollziehbar, warum eine EM - Rente, aufgrund der Zurechnungszeiten, höher sein sollte als die anschließende Regelaltersrente.
Reginaam 06.05.2007 | 15:46
Nicht höher, gleich hoch.
lisaam 08.05.2007 | 19:21
cich habe am 02.082007 meine arbeitsjahre voll.ab wann kann ich in rente gehen ohne abschlag. besten dank voraus für die antwort.
Kurtam 08.05.2007 | 20:41
Was vestehen sie unter Arbeitsjahre voll. So etwas gibt es nicht. Wichtig wäre vor allem ihr Geburtsdatum, anhand des Namens gehe ich davon aus dass sie weiblich sind. Sind sie evtl schwerbehindert, und wenn seit wann. Wie lange haben sie beiträge in die RV bezahlt.
lisaam 09.05.2007 | 16:16
besten dank an Kurt! ich bin männlich und bin 07.1947 geboren. habe 1962 meine lehre begonnen. und habe ende september 07 meine 45 versicherrungsjahre voll ich habe meine jahre nur im strassenbau gearbeitet. Kurt ab und zu habe ich noch probleme mit E-Mails schreiben.
Kurtam 09.05.2007 | 16:52
Sie können erst mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente beziehen. Eine vorzeitige Rente mit Abschlägen ist möglich. Die 45 Jahre die sie ansprechen gelten erst ab 2012 mit der neuen Rentenrform, und außerdem muß mann dann 65 Jahre anstatt 67 Jahre alt sein um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten. Möglich wäre evtl noch eine Rente wegen Schwerbehinderung, diese kann man mit 63 Jahren ethalten, mit Abschlägen ab 60.
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