Hallo User lepitete,
bei der Übergangsgeldberechnung gibt es eine Vergleichsberechnung. Das tatsächliche Arbeitsentgelt, dass Sie im Monat vor Beginn der LTA beziehen, hier März, wird mit dem Tarifgehalt verglichen. Bei Tarifgehalt kommt es darauf an, ob Sie eine Berufsausbildung, Fachschul oder Fachhochschulausbildung oder gar keine Berufsausbildung absolviert haben. Je höher der berufliche Abschluss ist, desto höher werden Sie in eine Qualifikationsgruppe eingestuft und desto höher ist auch das Entgelt in der Vergleichsberechnung.
Die Rente ist nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen, aber das Übergangsgeld auf die Rente, wenn das Übergangsgeld ein nach dem Beginn der Rente erzieltem Arbeitsentgelt zugrunde liegt.
Als anrechenbarer Hinzuverdienst gilt das dem Übergangsgeld zugrunde liegende Arbeitsentgelt.