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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von lepitete23.02.2018 | 18:32
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes. Ich werde voraussichtlich im April für 9 Monate eine Maßnahme im Rahmen einer LTA beginnen. Ich habe bis vor 11 Monaten Vollzeit gearbeitet und bin dann ab den 01.03.2017 in Teilzeit gegangen. Vor 3 Monaten habe ich eine neuen Job angetreten. Dieser ist auch in Teilzeit. Da ich hier aber meine Arbeitsstunden noch mal reduziert habe verdiene ich auch weniger, als bei meinen vorherigen Arbeitgeber. Nach welchem Verdienst richtet sich nun die Berechnung des Übergangsgeldes. Wäre es möglich, dass das Übergangsgeld auf Grundlage des letzten Gehaltes berechnet wird, als ich Anfang 2017 noch in Vollzeit gearbeitet habe? Zudem beziehe ich seit dem 01.03.2017 eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Wird diese weiterhin gezahlt, obwohl ich Übergangsgeld erhalte? Danke im Voraus für die Antworten. Gruß lepitete

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User lepitete,

bei der Übergangsgeldberechnung gibt es eine Vergleichsberechnung. Das tatsächliche Arbeitsentgelt, dass Sie im Monat vor Beginn der LTA beziehen, hier März, wird mit dem Tarifgehalt verglichen. Bei Tarifgehalt kommt es darauf an, ob Sie eine Berufsausbildung, Fachschul oder Fachhochschulausbildung oder gar keine Berufsausbildung absolviert haben. Je höher der berufliche Abschluss ist, desto höher werden Sie in eine Qualifikationsgruppe eingestuft und desto höher ist auch das Entgelt in der Vergleichsberechnung.

Die Rente ist nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen, aber das Übergangsgeld auf die Rente, wenn das Übergangsgeld ein nach dem Beginn der Rente erzieltem Arbeitsentgelt zugrunde liegt.

Als anrechenbarer Hinzuverdienst gilt das dem Übergangsgeld zugrunde liegende Arbeitsentgelt.

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1 Antworten

???am 25.02.2018 | 07:08
Das Übergangsgeld wird aus dem letzten, vor Beginn der Maßnahme bezogenen Lohn berechnet. Dass das der niedrigste Lohn der letzten Ziet ist, ist natürlich Pech. Etwas "retten" wird Sie die Vergleichsberechnung nach der Qualifikationsgruppe. Hier geht es nur darum, welchen Berufsabschluss Sie erreicht haben. Es sind sozusagen "Vollzeit-Werte". Die Rente ist nach Ihren Angaben nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen. Das wäre nämlich eine 100% Anrechnung ohne irgendwelche Freibeträge oder sonst was. Umgekehrt ist das Übergangsgeld sicher bei der Rente zu berücksichtigen.
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