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Übergangsgeld

von Nadine13.05.2007 | 12:22
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2 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung vom Übergangsgeld. Ich bekomme vomDeutsche Versicherungs Bund, eine Umschulung zur Bürokauffrau. Habe 1 Jahr nicht gearbeitet, und davor hatte ich eine Miesbezahlte halbe Stelle als Altenpflegehelferin. Mir wurde gesagt das ich 75 % vom letzten Netogehalt bekomme. Ich habe ausgerechnet das das Geld noch unter dem ALG2 liegt. Kann ich das dann noch aufstocken? Noch zusätzlich etwas beantragen? Denn zuverdienen darf ich ja nicht. LG Nadine

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei beruflichen Leistungen (wie z.B. einer Umschulung) ist eine Vergleichsberechnung durchzuführen:

Liegt in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Umschulung ein rentenversicherungspflichtiges Entgelt, so werden 80% des Bruttoentgeltes aus dem letzen vollen abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, höchstens jedoch das Nettoentgelt dieses Zeitraumes der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt (§46 Abs.1 SGB IX).

Dieser Ausgangsbetrag wird verglichen mit 65% des aktuellen (d.h. im Monat vor Beginn der Umschulung gültigen) Tariflohns für diejenige Beschäftigung, für die der Rehabilitand ohne seine Behinderung nach seinen beruflichen Fähigkeiten in Betracht kommt (§48 SGB IX).

Der Ausgangsbetrag aus der Berechnung nach dem letzten Entgelt wird verglichen mit dem aus der Tariflohnberechnung. 75% von dem höheren der beiden Beträge erhalten Versicherte, die ein kindergeldberechtigtes Kind haben als Übergangsgeld.

Hierzu kommt noch die Fahrkostenerstattung und bei umschulungsbedingter Abwesenheit von mind. 8 Stunden täglich der Verpflegungskostenzuschuss. Daneben werden die erforderlichen Lernmittel erstattet.

1 Antworten

???am 13.05.2007 | 14:23
Bei einer Umschulung wird noch eine Vergleichsberechnung mit dem Tariflohn des Reha-Berufs (bei Ihnen Altenpflegehelferin?)gemacht. Dabei wird dann immer von einer Vollbeschäftigung ausgegangen. Das höhere ÜG zieht. Sie haben also doch gute Chancen aus dem ALG II-Bereich rauszukommen.
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