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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Ilona16.02.2016 | 13:05
1391 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich war ich Januar 2015 in einer medizinischen Rehabilitation mit Übergangsgeldbezug. Im Februar 2015 Ausgesteuert und Arbeitslos gemeldet. Laut Entlassungsbericht LTA empfohlen und angekreuzt. Im Januar 2015 auch Antrag gestellt. Im Zuge des LTA Antrags habe ich im Oktober 2015 an einer 6 Wöchigen Arbeitstherapie und Belastungserprobung teilgenommen. Februar 2016 LTA Antrag genehmigt. Nun meine Frage: Für welchen Zeitraum steht mir Zwischenübergangsgeld zu? Bescheinigung der Arbeitsagentur (keine zumutbare Beschäftigung) liegt vor. MFG Ilona

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilona,

können aus Gründen, die nicht vom Leistungsempfänger zu vertreten sind, die im Rehabilitationsprozess erforderlichen einzelnen Leistungsabschnitte nicht unmittelbar aufeinanderfolgen, besteht ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht oder eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann. Die nachfolgende Leistung muss eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sein.

Ob die Voraussetzungen für ein Zwischenübergangsgeld in Ihrem konkreten Einzelfall wirklich alle vorliegen, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend beurteilen. Zur Prüfung des Anspruchs sollten Sie sich daher direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Achillam 16.02.2016 | 14:58
Am wann befinden Sie sich in einer beruflichen Maßnahme?
Achillam 16.02.2016 | 14:58
Ab wann befinden Sie sich in einer beruflichen Maßnahme?
Ilonaam 16.02.2016 | 15:07
ab Anfang April
Ilonaam 17.02.2016 | 12:39
Hallo Experte, ab welchem Leistungsabschnitt in diesem Rehabilitationsprozess gibt es Zwischenüberganggeld wenn alle Voraussetzungen vorliegen?
Ilonaam 18.02.2016 | 09:56
Ab der Arbeitstherapie/Belastungserprobung bis zum Umschulungsbeginn oder ab der medizinischen Rehabilitation bis Umschulungbeginn?
Deutsche Rentenversicherung
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