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übergangsgeld

von tigger12.07.2010 | 08:13
1420 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, ich hätte eine Frage zum Übergangsgeld. Wenn man bereits aus der Lohnfortzahlung ist und Krankengeld erhält und dann eine Reha bekommt aufgrund dieser Krankheit, erhält man direkt übergangsgeld von der DRV? Wie sieht die Sache aus wenn man die Reha aufgrund einer anderen Krankheit bekommt und vorher aber schon aus der Lohnfortzahlung wegen einer anderen Krankheit fällt. Läuft dann ab Reha-Beginn wieder die Lohnfortzahlung weil es sich um eine andere Erkankung handelt? Vielen Dank

3 Antworten

-am 12.07.2010 | 08:21
Fragen zum Anspruch auf Lohnfortzahlung entstammen dem Arbeits- oder Tarifrecht und fallen demzufolge nicht in das Rechtsgebiet dieses Forums. Daher will ich hierzu keine Stellungnahme abgeben.
Nixam 12.07.2010 | 11:19
Wenn Sie wegen derselben Krankheit - Hauptdiagnose - in Reha fahren, für welche Sie auch Krankengeld erhalten, dann haben Sie auch Anspruch auf Übergangsgeld während der Reha. Fahren Sie wegen einer anderen Erkrankung in Reha, dann haben Sie wieder volle 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das aber bestimmt im Einzelfall immer die Krankenkasse. Die Krankenkasse teilt dem RV-Träger mit, ob er Übergangsgeld zahlen muss oder Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat. Viele Grüsse Nix
-am 12.07.2010 | 11:28
Der Antwort von Nix stimme ich zu.
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