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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Bertram29.05.2017 | 15:16
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3 Antworten

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Es geht um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In der Rentenauskunft werden unter dieser Rubrik Zeiten aufgeführt, für die ich nachweisen soll, dass ich Übergangsgeld vom Arbeitsamt erhalten habe. Wenn ich aber im Rentenverlauf nachlese, sind diese Zeiten alle mit AFG Pflichtbeitragszeiten vom Arbeitsamt gemeldet worden. Warum muss ich jetzt noch nachweisen, dass das Übergangsgeld war ? Wurde das damals nicht mitgemeldet und werden bei den 45 Jahren Pflichtbeitragszeiten anders bewertet als Zeiten mit Übergangsgeld ? Ich verstehe das nicht ? Danke für Hilfe !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den zuvor gemachten Ausführungen ist zuzustimmen. Der Rentenversicherungsträger konnte damals meldetechnisch nicht zwischen Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosenhilfe entscheiden.

Der Rentenversicherungsträger muss daher zunächst alle Leistungsnachweise von den Versicherten anfordern. Liegen Ihnen die Unterlagen nicht oder nicht mehr alle vor, kann in vielen Fällen die Krankenkasse die Leistungsbezugszeiten bestätigen.

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2 Antworten

Bertramam 29.05.2017 | 16:26
Das Problem ist halt, ich habe nicht mehr alle Bewilligungsbescheide vom Arbeitsamt über das erhaltene Übergangsgeld. Damals bekam ich vom Arbeitsamt teilweise monatlich Bescheinigungen über das erhaltene Übergangsgeld. Ist halt schon lange her. Wirkt sich das auch auf andere Zeiten aus ? Rentenhöhe ? Weil ich dachte immer, Pflichtbeitragszeiten würden bei allen Wartezeiten angerechnet ?
Schadeam 29.05.2017 | 16:16
Das Geld das Sie damals bekommen haben könnte auch Arbeitslosenhilfe gewesen sein. Und dann würde die Zeit nicht bei 45 Jahren mitzählen. Da aber damals meldetechnisch nicht zwischen ALG, UHG, AlHI, usw. unterschieden wurde, weiß die DRV wirklich nicht was Sie damals bekommen haben. Ist blöd aber nicht zu vermeiden, dass die DRV bei Ihnen nachfragen muss.
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