Hallo Daniel G.,
das Übergangsgeld wird immer aus dem letzten abgerechneten Arbeitsentgelt berechnet, wenn der letzte Tag dieses Bemessungszeitraumes nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Zusätzlich erfolgt ein Vergleich mit einem Übergangsgeld, welches aus einem tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt berechnet wird.