Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergangsgeld

von ariane05.02.2008 | 21:46
1241 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Habe vor 5 ! Jahren einen Antrag auf eine LTA in einem bestimmten Berufsfeld gestellt - in Abstimmung mit meinem damaligen Reha-Berater. Zuerst wurde eine LTA komplett abgelehnt, nach Widerspruch bekam ich eine Bewilligung in einem anderen Berufszweig. Ein Rentenberater erklärte mit damals, dass die Bearbeitung eines weiteren Widerspruchs gegen die Ablehnung des ursprünglichen Antrages wieder lange dauern würde - und ich deshalb diese bewilligte LTA absolvieren sollte. Dies tat ich - und erhielt dabei ein Übergangsgeld auf Grund meines letzten Gehalts. Gleichzeitig widersprach ich jedoch weiter der Ablehnung meines ersten Antrags auf eine LTA in dem von mir gewünschten Beruf. Ein Urteil des zuständigen Sozialgerichts gab mir jetzt recht und ich werde nun bald eine weitere LTA machen. Hier werde ich aber ein Übergangsgeld bekommen , das nicht mehr von meinem damaligen Gehalt berechnet wird ( liegt ja länger als 3 Jahre zurück ), sondern nach aktueller Tarifsituation. Diese ist aber in den letzten Jahren extrem schlechter geworden, entsprechend - sehr viel - niedriger würde natürlich auch das Ü-geld sein. Einerseits habe ich bereits vor 2 Jahren eine Umschulung beendet und eben Ü-geld bezogen, andererseits basiert das jetzige Urteil des Gerichts auf meinem Antrag, den ich vor fast 5 Jahren gestellt habe. Das ist wahrscheinlich eine ziemlich ungewöhnliche Situation, aber ich wüsste einfach gerne,ob dadurch nicht die Möglichkeit oder gar der Anspruch bestehen könnte, mein jetziges zu erwartendes Übergangsgeld praktisch in den damaligen Stand zu versetzen. Denn die kommende LTA mache ich ja auf Grund meines Antrages von vor 5 Jahren - und kann ja nichts für die lange Zeit bis zum jetzigen Urteil.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von "Ahnungsloser" und "Nix" ist leider nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Nixam 06.02.2008 | 07:14
Gemäss § 48 SGV IX (Sozialgesetzbuch - 9.Buch) erfolgt die Übergangsgeldberechnung aus dem Tarifentgelt, wenn der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum länger als 3 Jahre zurückliegt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie die Umschulung bereits vor 5 Jahren beantragt haben. Das ist Gesetz. Irgendwelche Individualitäten/Ausnahmen müssen Sie dann wohl nochmal sozialgerichtlich erstreiten. Nix
Ahnungsloseram 06.02.2008 | 07:06
Eine Versetzung in den damaligen Stand ist nicht möglich. Das Übergangsgeld wird aus dem Tariflohn ermittelt, wenn der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als drei Jahre zurückliegt. Es kommt also auf den Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Das Antragsdatum ist für die Bestimmung des Übergangsgeldes ohne Bedeutung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026