Hallo DoDo
wie von "Aufstocken" bereits richtig ausgeführt, erhalten Sie bei einer ganztägig ambulanten Rehabilitation (Reha) unter den selben Bedingungen Übergangsgeld, wie bei einer stationären Reha, d.h. auch für die Wochenenden besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld.
Fragen zur Aufstockung durch Arbeitslosengeld II bei Übergangsgeldbezug klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Jobcenter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung