Hallo Diana,
beim Übergangsgeld, welches von der Rentenversicherung angewiesen wird, hängt es davon ab, ob es sich um eine kurzzeitige Maßnahme handelt oder um eine Langzeitmaßnahme.
Bei kurzzeitigen Maßnahmen wird das letzte Übergangsgeld in der Regel kurze Zeit nach Abschluss der Maßnahme gezahlt. Bei länger andauernden Maßnahmen im Normalfall gegen Ende des Monats.
Genaueres zur Zahlung sollten Sie aber auch im Bescheid zur Maßnahme finden.