Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Tiger31.01.2020 | 12:51
65 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mein Mann war zur Reha im Dezember. Ich habe einen Sohn, der studiert und Kindergeld bekommt . Mein Sohn studiert außerhalb und wohnt auch dort. Wieviel Prozent Übergangsgeld bekommt mein Mann? Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tiger,

vielen Dank an Kaiser und co für die bisherigen konstruktiven Beiträge...

Hat der Versicherte ein Kind i.S. des § 32 Abs. 1 und 3 bis 5 Einkommensteuergesetzes (EStG), so ist das Übergangsgeld in Höhe von 75 Prozent der Berechnungsgrundlage zu zahlen.

Kinder bis zum 25. Lebensjahr führen nur zu einem erhöhten Übergangsgeldanspruch, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden.

Es ist nicht erforderlich, dass das (leibliche) Kind im Haushalt des Versicherten lebt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Kaiseram 01.02.2020 | 05:21
652%
Kaiseram 01.02.2020 | 07:43
Hallo, mein Mann war zur Reha im Dezember. Ich habe einen Sohn, der studiert und Kindergeld bekommt . Mein Sohn studiert außerhalb und wohnt auch dort. Wieviel Prozent Übergangsgeld bekommt mein Mann? Lg
652%
Man merkt es Pseudokaiser. Deine Psychose ist erneut ausgebrochen. Begebe Dich in Deinem und im Sinn Deiner Mitmenschen schnell wieder in Behandlung, bevor Du noch Schaden anrichtest.
Kaiseram 01.02.2020 | 10:12
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
652%
Man merkt es Pseudokaiser. Deine Psychose ist erneut ausgebrochen. Begebe Dich in Deinem und im Sinn Deiner Mitmenschen schnell wieder in Behandlung, bevor Du noch Schaden anrichtest.
Keine Angst Ich werde Dich in kürze in der Geschlossenen Besuchen. Du mußt nur noch sagen welcher Kaiser Du momentan bist. Wilhelm oder Napoleon.
Kaiseram 01.02.2020 | 11:19
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Hallo, mein Mann war zur Reha im Dezember. Ich habe einen Sohn, der studiert und Kindergeld bekommt . Mein Sohn studiert außerhalb und wohnt auch dort. Wieviel Prozent Übergangsgeld bekommt mein Mann? Lg
652%
Man merkt es Pseudokaiser. Deine Psychose ist erneut ausgebrochen. Begebe Dich in Deinem und im Sinn Deiner Mitmenschen schnell wieder in Behandlung, bevor Du noch Schaden anrichtest.
Keine Angst Ich werde Dich in kürze in der Geschlossenen Besuchen. Du mußt nur noch sagen welcher Kaiser Du momentan bist. Wilhelm oder Napoleon.
Zu einfallslos oder zu dumm einen eigenen Nicknamen zu benutzen und noch schizophren? Eine gefährliche Mischung Pseudokaiser. Du gefährdest damit Dich und andere. Was sagt denn Dein behandelnder Psychologe dazu? Sicherlich nicht, dass Du einfach Deine Tabletten absetzen sollst. Du merkst ja, dass Dir das nur schadet.
Papstam 01.02.2020 | 11:23
Pseudokaiser Sie sind einfach nur dumm und Kaiser Sie nur anmaßend. Tun Sie sich doch zusammen und gründen ein eigenes Forum in dem Sie sich nach Herzenslust austoben können. Hier sind Sie ausschließlich nur Störfaktoren!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026