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Experten-Antwort

ÜBERGANGSGELD

von DENISE20.06.2014 | 22:28
780 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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TOLL DASS ES DIESEN FORUM GIBT :-) AUCH ICH HABE ÄHNLICHE FRAGE WIE MEIN VORSCHREIBER UND ZWAR: ICH HABE POST BEKOMMEN UND DA STEHT DASS SIE MIR DIE POTENZIALANALYSE BEWILLIGEN! ICH HÄTTE ANSPRUCH AUF ZWISCHENÜBERGANGSGELD SEIT DER DURCHFÜHRUNG DER MEDIZINISCHEN REHA BIS ZUM BEGINN VON LTA! WAS HEISST DAS JETZT? HABE ICH NUR ANSPRUCH AUF ZWISCHENÜBERGANGSGELD SEIT DER MEDIZINISCHEN REHA BIS ZUM BEGINN DER POTENZIALANALYSE? WAS IST MIT DEM TAG DER POTENZIALANALYSE? HABE ICH KEINEN ANSPRUCH AUF ÜBERGANGSGELD? ES IST AUCH BEABSICHTIGT DASS ICH IM DEZEMBER EINE UMSCHULUNG (LTA) ALSO EINEN BERUF ERLERNE! WAS BEKOMME ICH MIT DEM TAG DER POTENZIALANALYSE BIS ZUM BEGINN DER UMSCHLUNG? ICH HOFFE JEMAND WEISS BESCHEID! GUTE NACHT DENISE MIRANA

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.06.2014 | 10:48

Dem Beitrag von Sachbearbeiter DRV Bereich Reha (Experte) wird zugestimmt.

4 Antworten

meltemam 20.06.2014 | 23:27
ich glaube bei der potenzial analyse handelt es sich um berufsfindung, sodaß du kein anspruch auf übergangsgeld hast. und bei berufsfindung und arbeitserprobung hast du keinen anspruch auf übergangsgeld und auch nicht auf zwischenübergangsgeld. viele grüße meltem
Schadeam 21.06.2014 | 07:06
Auch Ihnen rate ich am Montag zum Telefon zu greifen und sich den Bescheid erklären zu lassen.....
DENISEam 21.06.2014 | 15:01
DANKE FÜR EURE ANTWORTEN! ICH WILL JA NUR WISSEN OB ICH ANSPRUCH AUF BERGANGSGELD HABE ODER NICHT? UND OB POTENZIALANALYSE ZUR BERUFSFINDUNG ODER ARBEITSERPROBUNG GEHÖRT ODER NICHT SODASS ICH KEINEN ANSPRUCH AUF ZWISCHENÜBERGANGSGELD HABE? ICH HABE DORT SCHON ANGERUFEN SIE KONNTEN MIR NICHT WEITERHELFEN UND ZU MEINE REHABERATERIN KONNTEN SIE MICH NICHT DURCHSTELLEN WAR LAUFEND BESETZT! HABE ABER EINEN TERMIN IN 2 WOCHEN MÖCHTE TROTZDEM WISSEN WAS MIR ZUSTEHT DENN ICH MUSS JA LEISTUNGEN BEANTRAGEN UND WENN MIR KEIN ZWISCHENÜBERGANGSGELD ZUSTEHT DANN MUSS ICH ALG II BEANTRAGEN!
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 23.06.2014 | 09:18
Hallo Denise, den Begriff "Potentionalanalyse" gibt es eigentlich nicht im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es handelt sich dabei um eine Berufsfindung / Arbeitserprobung. Für diese Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übergangsgeld. Für die Dauer der Berufsfindung wäre Krankengeld / Arbeitslosengeld I / Arbeitslosengeld II zu beantragen, je nachdem welchen Anspruch auf Sozialleistungen Sie geltend machen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
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