Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Ilse08.05.2019 | 08:08
91 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilse,

das Übergangsgeld/Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wird grundsätzlich nach dem Entgelt der letzten Tätigkeit berechnet, sofern der Bemessungszeitraum bei Beginn der Maßnahme zur LTA nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Diese Berechnungsgrundlage wird immer mit

dem fiktiven Arbeitsentgelt, der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation aus Ihrem bisherigen Berufsleben zu Beginn Ihrer Maßnahme verglichen. Dies ist nach Qualifikationsgruppen eingeteilt und die Grundlage wird in Ihrem Einzelfall ermittelt. Das letztlich höhere Entgelt bildet die Grundlage der Berechnung.

Bitte wenden Sie sich an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überprüfung Ihres individuellen Sachverhaltes und damit die Basis für Ihre Berechnung festgestellt werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Esliam 08.05.2019 | 08:17
Hallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
Ilseam 08.05.2019 | 08:49
Hallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und Grüße
Hallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
Hallo Vielen Dank vorerst. Hab noch was nachzutragen: Der genannte Zeitvertrag war eine 50% Stelle. Ändert das an der Berechnung etwas ? Grüße Grüße
Ilseam 09.05.2019 | 07:51
Hallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und Grüße
Hallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
Hallo Vielen Dank vorerst. Hab noch was nachzutragen: Der genannte Zeitvertrag war eine 50% Stelle. Ändert das an der Berechnung etwas ? Grüße Grüße
Hallo, ja, dann nur natürlich 50% (die Hälfte). mfg
Hallo Wie wird das im Detai berechnet ? Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026