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Zur Experten-Antwort springenHallo Ilse,
das Übergangsgeld/Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wird grundsätzlich nach dem Entgelt der letzten Tätigkeit berechnet, sofern der Bemessungszeitraum bei Beginn der Maßnahme zur LTA nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Diese Berechnungsgrundlage wird immer mit
dem fiktiven Arbeitsentgelt, der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation aus Ihrem bisherigen Berufsleben zu Beginn Ihrer Maßnahme verglichen. Dies ist nach Qualifikationsgruppen eingeteilt und die Grundlage wird in Ihrem Einzelfall ermittelt. Das letztlich höhere Entgelt bildet die Grundlage der Berechnung.
Bitte wenden Sie sich an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überprüfung Ihres individuellen Sachverhaltes und damit die Basis für Ihre Berechnung festgestellt werden kann.
Hallo Vielen Dank vorerst. Hab noch was nachzutragen: Der genannte Zeitvertrag war eine 50% Stelle. Ändert das an der Berechnung etwas ? Grüße GrüßeHallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und GrüßeHallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
Hallo, ja, dann nur natürlich 50% (die Hälfte). mfgHallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. MfgHallo Vielen Dank vorerst. Hab noch was nachzutragen: Der genannte Zeitvertrag war eine 50% Stelle. Ändert das an der Berechnung etwas ? Grüße Grüße
Hallo Wie wird das im Detai berechnet ? GrüsseHallo, ja, dann nur natürlich 50% (die Hälfte). mfgHallo Vielen Dank vorerst. Hab noch was nachzutragen: Der genannte Zeitvertrag war eine 50% Stelle. Ändert das an der Berechnung etwas ? Grüße GrüßeHallo Habe folgende Situation: Krank geschrieben vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnis endet während der Krankheit, da Zeitvertrag ausläuft. Das Krankengeld von der KK ist berechnet nach meinem letzten Gehalt. Eine berufliche Reha wird beantragt. Nun meine Frage: Wie wird das Übergangsgeld, welches bei einer beruflichen Reha gezahlt wird, berechnet ? Vielleicht weiß im Forum jemand Bescheid. Besten Dank und GrüßeHallo, ca. 74% vom letzten Nettogehalt. Mfg
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