Hallo Ilse,
das Übergangsgeld/Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wird grundsätzlich nach dem Entgelt der letzten Tätigkeit berechnet, sofern der Bemessungszeitraum bei Beginn der Maßnahme zur LTA nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Diese Berechnungsgrundlage wird immer mit
dem fiktiven Arbeitsentgelt, der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation aus Ihrem bisherigen Berufsleben zu Beginn Ihrer Maßnahme verglichen. Dies ist nach Qualifikationsgruppen eingeteilt und die Grundlage wird in Ihrem Einzelfall ermittelt. Das letztlich höhere Entgelt bildet die Grundlage der Berechnung.
Bitte wenden Sie sich an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überprüfung Ihres individuellen Sachverhaltes und damit die Basis für Ihre Berechnung festgestellt werden kann.