Hallo User Katrin,
wenn die berufliche Reha innerhalb von 3 Jahren nach Ende der letzten Beschäftigung aufgenommen wird, dann wird bei der Berechnung des Übergangsgeldes eine Vergleichsberechnung durchgeführt.
Es wird der tatsächliche Lohn der letzten Beschäftigung mit einem fiktiven Lohn an Hand einer Qualifizierungseinstufung verglichen. Bei der Qualifizierungseinstufung kommt es darauf an, ob und welchen beruflichen Abschluss Sie erlangt haben. Man unterscheidet 5 Stufen: ungelernter Arbeiter, erlernter Beruf mit Abschluss, Meister, Fachhochschulabsolvent und Hochschulabsolvent.
Der höhere Lohn der Vergleichsberechnung wird dann als Grundlage zur Berechnung des Übergangsgeldes genommen.
Sollte die berufliche Reha mehr als 3 Jahre nach Beendigung der letzten Beschäftigung beginnen wird nur der fiktive Lohn der Qualifizierungseinstufung als Grundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes genommen.
Die genaue Höhe des Übergangsgeldes kann erst berechnet werden, wenn Ihnen eine berufliche Reha bewilligt wurde.