Bei Arbeitnehmern wird das Übergangsgeld grundsätzlich aus dem laufenden Arbeitsentgelt vor der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. vor Beginn der Leistung berechnet. Bei Bezug von Krankengeld bis zum Beginn der Leistung wird dann auf das selbe Arbeitsentgelt zurückgegriffen, aus welchem auch das Krankengeld berechnet wurde (= laufendes Arbeitsentgelt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).