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Übergangsgeld - ab wann muss ich mir Sorgen machen?

von Melli29.09.2022 | 19:08
329 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin jetzt drei Wochen nach meiner Reha wieder zu Hause. Anfang August habe ich ordnungsgemäß Übergangsgeld für einen Teilzeitraum von drei Wochen beantragt nachdem die Lohnfortzahlung auslief. Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen oder sollte man da mal nachfragen? Ich will aber keinem auf den Geist gehen. Brauche aber den Bescheid vom Übergangsgeld, um „Krankengeldzuschuss“ zu beantragen. Nach vier oder fünf Wochen eventuell mal fragen? Mit freundlichen Grüßen Melli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melli, die abschließende Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt, nachdem die Rentenversicherung den Entlassungsbericht erhalten hat. Eine Nachfrage zum Sachstand kann Ihnen einen Überblick geben wann, bzw. warum das Übergangsgeld noch nicht ausgezahlt ist, führt jedoch nicht zu einer schnelleren Auszahlung. Sachstandsanfragen halten die zuständigen Mitarbeiter zudem von der Bearbeitung der Vorgänge ab. Vergessen kann Ihr Fall auf keinen Fall werden, da die anhängigen Verfahren ständig unter elektronischer Erledigungskontrolle stehen. Sorgen brauchen Sie sich also nicht machen! Sofern Sie in der Lage sind, die nächsten 14 Tage finanziell zu überbrücken, würde ich mit der Nachfrage noch warten. Die Nachfrage kann übrigens auch elektronisch über die Onlinedienst der DRV erfolgen (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003). Anfragen über diesen Weg werden elektronisch direkt Ihrem Verfahren zugeführt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Melliam 30.09.2022 | 10:30
Danke, ich warte
Deutsche Rentenversicherung
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