Hallo Melli, die abschließende Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt, nachdem die Rentenversicherung den Entlassungsbericht erhalten hat. Eine Nachfrage zum Sachstand kann Ihnen einen Überblick geben wann, bzw. warum das Übergangsgeld noch nicht ausgezahlt ist, führt jedoch nicht zu einer schnelleren Auszahlung. Sachstandsanfragen halten die zuständigen Mitarbeiter zudem von der Bearbeitung der Vorgänge ab. Vergessen kann Ihr Fall auf keinen Fall werden, da die anhängigen Verfahren ständig unter elektronischer Erledigungskontrolle stehen. Sorgen brauchen Sie sich also nicht machen! Sofern Sie in der Lage sind, die nächsten 14 Tage finanziell zu überbrücken, würde ich mit der Nachfrage noch warten. Die Nachfrage kann übrigens auch elektronisch über die Onlinedienst der DRV erfolgen (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003). Anfragen über diesen Weg werden elektronisch direkt Ihrem Verfahren zugeführt.