Hallo NiklasFit93,
Sie werden Übergangsgeld in Höhe von Hartz IV erhalten. Die Agentur für Arbeit wird die Leistungen = Hartz IV weiterzahlen und einen entsprechenden Erstattungsanspruch über den Anteil der Leistungen zum Lebensunterhalt bei Ihrem Rentenversicherungsträger geltend machen.