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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von NiklasFit9301.09.2019 | 14:34
139 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich fahre demnächst zur medizinischen Reha und möchte gerne wissen, da ich zur Zeit Hartz IV beziehe, ob ich Übergangsgeld in Höhe von Hartz IV bekomme oder in Höhe meines letzten Gehaltes vor dem Bezug von Hartz IV? Vielen Dank und schönen Sonntag

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2019 | 10:29

Hallo NiklasFit93,

Sie werden Übergangsgeld in Höhe von Hartz IV erhalten. Die Agentur für Arbeit wird die Leistungen = Hartz IV weiterzahlen und einen entsprechenden Erstattungsanspruch über den Anteil der Leistungen zum Lebensunterhalt bei Ihrem Rentenversicherungsträger geltend machen.

6 Antworten

Etwas unzufrieden mit Experten-Antwortam 03.09.2019 | 00:47
Aber leider nicht automatisch!!! Es muss vom Leistungsempfänger (also NiklasFit93) das Formular 0510 ausgefällt und an die DRV gesandt werden. Das Jobcenter macht von sich aus erst mal gar nichts, sondern zieht eher noch Haushaltsersparnis für die Reha-Zeit ab.... (alles schon dagewesen...) Danke deshalb an Trilli für den Link zum Hinweisblatt 0510. Also NklasFit93, dieses Formular bitte dringend ausfüllen (wenn nicht schon geschehen) und einreichen. Wenn die Reha schon direkt ansteht... da sind auch immer Mitarbeiter, die beim Ausfüllen helfen können, damit man sich um die Genesung kümmern kann, nicht um die Formulare (Sozialdienst heißt das da meistens). Gute Besserung!
NiklasFit93am 03.09.2019 | 13:44
Ganz herzlichen Dank für die ganzen Hinweise, darum werde ich mich zeitnah kümmern. Viele Grüße
Sehr unzufrieden mit Laienantwortam 03.09.2019 | 13:14
Zitat von Etwas unzufrieden mit Experten-Antwort anzeigen
Hallo NiklasFit93, Sie werden Übergangsgeld in Höhe von Hartz IV erhalten. Die Agentur für Arbeit wird die Leistungen = Hartz IV weiterzahlen und einen entsprechenden Erstattungsanspruch über den Anteil der Leistungen zum Lebensunterhalt bei Ihrem Rentenversicherungsträger geltend machen.
Aber leider nicht automatisch!!! Es muss vom Leistungsempfänger (also NiklasFit93) das Formular 0510 ausgefällt und an die DRV gesandt werden. Das Jobcenter macht von sich aus erst mal gar nichts, sondern zieht eher noch Haushaltsersparnis für die Reha-Zeit ab.... (alles schon dagewesen...) Danke deshalb an Trilli für den Link zum Hinweisblatt 0510. Also NklasFit93, dieses Formular bitte dringend ausfüllen (wenn nicht schon geschehen) und einreichen. Wenn die Reha schon direkt ansteht... da sind auch immer Mitarbeiter, die beim Ausfüllen helfen können, damit man sich um die Genesung kümmern kann, nicht um die Formulare (Sozialdienst heißt das da meistens). Gute Besserung!
Es ist das Formblatt R0512 auszufüllen. Wenn man schon andere (hier den Experten) rüffelt, sollte man selbst die korrekte Antwort geben.
Sehr unzufrieden mit Laienantwort.am 03.09.2019 | 13:21
Jetzt mach ich selbst schon Fehler. Vordruck G0512 ist es natürlich!
etwas unzufrieden mit Expertenantowrtam 03.09.2019 | 15:33
Zitat von Sehr unzufrieden mit Laienantwort anzeigen
Es ist das Formblatt R0512 auszufüllen. Wenn man schon andere (hier den Experten) rüffelt, sollte man selbst die korrekte Antwort geben.
und ach guck, bei mir war es eine Ziffer, bei dem anderen ein Buchstabe ;-) so etwas passiert, wenn man schnell helfen möchte... Im Wesentlichen ging es aber ja darum darauf hinzuweisen, dass Niklas selbst tätig werden muss, das war in der Experten-Antwort nicht so eindeutig und deshalb war ich etwas unzufrieden
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