Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergangsgeld bei Beruflicher Reha

von heike02.09.2012 | 18:34
2036 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Teilhabe am Arbeitsleben /übergangsgeld viele Fragen -------------------------------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe jede menge Fragen die mich völlig verwirren. ich bin von okt 09- jan 2012 krankgeschrieben gewesen, stand vorher 22 jahre im Berufsleben. Ich bekam 78 Wochen Krankengeld, 12 Monate Alg1 und dann nichts mehr, einn H4 anspruch hab ich nie gehabt,weil mein Lebesgfährte "zuviel" verdient, ich musste mich somit freiwillig Krankenversichern. Während dieser Zeit fragte ich nach ener Umschulung vom Arbeitsamt, diese sagten mir zunächst eine zu,dann doch wieder ab weil ich jaaus gsundheitlichen Gründen nicht in den beruf zurück konnte, ao sei der rententrägerzuständig, ich selle dort einen Antrag, hörte von denen aber lange nichts Mitte Juni fand ich einn Job in meinem Beruf ( was wirlih glück war,denn mein ausbildungsberuf gibt es nicht mehr (ausgestorben) und meine Zusatzausbildung zählt heute nicht mehr). Nach 5 Wochen dort arbeiten sagte man mir es würde nicht passen und kündigte mich, worüber ich eigenlich froh war denn ich habe in diesem Bereich mich wirklih nicht wohlgefühlt,aber es war meine einzige Chance,mir selbs noch einmal zu beweise ob ich zurück kann oder nicht. Ich fand gleich im Anschluss eine Anstellung für enige Stunden,war ok ,denn ich wollt Krankenversichert sein. ( etwas mehr als 400 basis job) Mittlerweile hjabe ich die Zuage für eine Berufliche Rehabilitation, jetzt gehtes um das Übergangsgeld - ich habe keinen aspruch auf Krankengeld,keinen af ALG1 und keinen auf ALG2 ich verdiene 402 euro netto damit ich überhaupt krankenversichert bin und das erst seit 1 monat die dame vom rententräger meinte: es müsse geprüft werden ob ich überhaupt übergangsgeld anspruch habe. Jetzt bin ich geschockt, ich kann doch nicht 2 jahre eine Umschulung machen ohne einen cent geld zu bekommen, mein Lebensgefährte verdient nun nicht die welt ich hab jetztwirklich leicht panik bekommen, kann mir jemand sagen wie das dann läuft

7 Antworten

-am 02.09.2012 | 18:50
Wenn derzeit die Höhe Ihres Anspruches auf Übergeld geprüft wird, werden Sie sicherlich in den nächsten Tagen Antwort erhalten. Da Sie momentan pflichtversichert sind und versichertes Einkommen haben, gehe ich davon aus, dass auf jeden Fall ein Anpruch auf ÜG während einer LTA Maßnahme besteht.
heikeam 02.09.2012 | 20:10
Hallo, erstmal Danke für die zügige Antwort, ein bischen beruhigter bin ich jetzt schon,aber noch nicht so ganz, ich lese immer das es angelehnt wird an das letzte einkommen,dieses beträgt bei mir aber nur 402 euro derzeit ( wie gesagt seit einem monat) davor bekam ich ALG1 in höhe von 1125 euro- davor Krankengeld und davor gehalt meines letzten Arbeitgebers ( 16 jahre angestellt) -- wenn es auf das letzte gehalt gerechnet werden würde,bekäme ich also keine ahnung 67-75% auf 402 euro??
???am 03.09.2012 | 09:15
Es wird bei Übergangsgeld bei LTA immer eine Vergleichsberechnung zwischen letztem tatsächlichen Lohn und dem aktuellen Tariflohn im Reha-Beruf durchgeführt. Der höhere Betrag wird ausgezahlt. Von daher wird voraussichtlich das Übergangsgeld höher sein als Ihr derzeitiger Verdienst.
-am 02.09.2012 | 21:15
....dann bliebe halt nur, mehr zu verdienen....aber das ist leichter gesagt als getan. Keiner wird zur LTA gezwungen, wenn die Rahmenbedingungen für ihn nicht passend sind.
heikeam 03.09.2012 | 09:26
angestellt war ich dort bis april 2011
heikeam 03.09.2012 | 09:24
Daaaaankeeeee, das hieße im Klartext: ich habe die letzten 16 jahre als Chemielaborantin gearbeitet (bis ich 2009 krank wurde) bekam dann krankengeld- ALG1 und möchte nun zur Indsutriekauffrau Umschulen- also wird ein Teil des Chemielaborantengehaltes und den den Tarifgehalt einer Industriekauffrau berechnet
???am 03.09.2012 | 13:33
Das Übergangsgeld würde zum einem aus Ihrem aktuellen Verdienst von 402,- € berechnet. Zum Vergleich würde eine Berechnung aus dem Tariflohn einer Chemielaborantin (vorausgesetzt das ist Ihr Reha-Beruf = das Arbeitsleben prägende Arbeit)) durchgeführt. Das höhere wird gezahlt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026