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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei Hartz IV

von Hugo H.11.10.2020 | 17:42
181 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, voraussichtlich werde ich eine LTA absolvieren. Zur Zeit beziehe ich Hartz IV. Wie wird mein Übergangsgeld berechnet? Bekomme ich nur Übergangsgeld in Höhe von Hartz IV? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Hugo,

im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Übergangsgeld aus Ihrem letzten Arbeitsentgelt (sofern es nicht mehr als drei Jahre her ist) bzw. aus fiktiven Arbeitsentgelt berechnet.

Das fiktive Arbeitsentgelt orientiert sich an einem vom Gesetzgeber festgesetzten Entgelt, was der höchsten nachgewiesenen Qualifikation entspricht, Hier gibt es Vergleichsberechnungen. Liegt innerhalb der letzten drei Jahre kein Arbeitsentgelt vor, so erfolgt eine Berechnung ausschließlich aus der Qualifikationsgruppe. Sollten Sie damit Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, wären Leistungen in Form des aufstockenden Arbeitslosengeldes II vorstellbar. Hierzu wenden Sie sich dann bitte an Ihr zuständiges Job-Center. Googeln Sie doch mal nach dem "Gemeinsamen Rundschreiben zum Übergangsgeld" und dort nach Qualifikationsgruppe, dort werden Sie umfassend informiert.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

ÜGam 11.10.2020 | 18:11
Zunächst ist zu klären, welches Einkommen im Bemessungszeitraum (3 Jahre vor Beginn der LTA) vorlag.
Deutsche Rentenversicherung
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