Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergangsgeld bei LTA Berechnung

von Mike22.11.2019 | 17:37
264 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe heute meinen Bescheid über Übergangsgeld für die LTA Maßnahme bekommen. Ich habe eine Frage wie die Überstunden berücksichtigt werden. Der Monat für die Bemessungsgrundlage war der September 2018, geleistete Stunden 280,5 Diese 280,5 Stunden wurden nun durch das erzielte Bruttogehalt dividiert, da kam dann ein Betrag von 24,05€ raus. Diese hat man dann mit 39,00 Stunden (vereinbarte Arbeitszeit) multipliziert, und wieder durch 7 Tage dividiert. Die 39,00 Stunden sind die tarifliche Arbeitszeit, aber wir machen immer viele Überstunden die auch immer ausgezahlt werden. Jetzt kam da bei mir ein Bruttobetrag von täglich ca. 137,00€ raus (7,8 Stunden x 24,05€), was dann mit 30 Tagen multipliziert ca. 4110,00€ entsprechen würde. Tatsächlich habe ich aber 6850,00€ verdient und auch Beiträge dafür gezahlt. Am Ende der Berechnung kam dann ein kalendertägliches Übergangsgeld von ca. 66,00€ raus. Im April war ich in einer medizinischen Reha, die Berechnungsgrundlage war auch der Monat September 2018, und da wurden die Überstunden aus einem 3-Monatszeitraum berücksichtigt, und das Übergangsgeld betrug kalendertäglich 105,00€. Ist es nicht so, das die Überstunden sofern sie regelmäßig geleistet werden und auch vergütet werden mit in die Berechnung mit eingehen, und somit eine individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bilden?, so wie die DRV das im März auch gemacht hat? Ich habe ja auch immer auf alle Überstunden Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt. Wie gehe ich da vor? Mit der Sachbearbeiterin telefonieren oder sofort Widerspruch einlegen?

2 Antworten

Mikeam 22.11.2019 | 17:48
Meiner Meinung nach ist die vereinbarte Arbeitszeit bei Abrechnung nach Stunden, das was wirklich an Stunden gearbeitet und auch bezahlt wird. Ich denke das es Millionen von Arbeitsverhältnissen gibt wo die tatsächliche Stundenzahl deutlich über der vertraglich vereinbarten liegt.
???am 25.11.2019 | 07:39
Rufen Sie erst mal an. Vielleicht lässt sich Ihre Frage so unkompliziert klären. Einen Widerspruch können Sie dann immer noch einlegen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026