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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei Umschulung (Halbtagsjob und Vollzeit Maßnahme)

von Clodette27.08.2016 | 21:33
1595 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe eine Umschulung beantragt weil ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bis dahin hatte ich aber nur einen Halbtagsjob gehabt, die Maßnahmen sind ja meistens Vollzeit. Wie ist die Berechnung des Übergangsgeldes? Ich war seit Anfang November krank geschrieben (Krankengeld), habe jetzt einen Monat Urlaubsanspruch und bin danach arbeitslos, weil ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Erfolgt die Berechnung auf dem Halbtagesjob (50%), oder dem Krankengeld? Und wird das bei einer Maßnahme, die Vollzeit ist, hoch gerechnet auf 100%? Seit Anfang des Jahres habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis 50% Ich war bei meinem Arbeitgeber seit 2007 beschäftigt und habe ein Kind, bin allein erziehend. Ab wann bekommt man das Übergangsgeld, falls die Maßnahme erst Monate später beginnt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2016 | 18:00

Zunächst danke an @Schade und @??? für ihre Antworten, die ich bestätigen kann.

Allerdings muss natürlich abgewartet werden ob es überhaupt zu einer Umschulung kommt. LTA ist weitaus mehr als nur Umschulung.

Gerade wenn Sie Clodette noch einen Arbeitsplatz haben, könnte man alternativ versuchen beim jetzigen Arbeitgeber eine andere Arbeit zu finden; dann geht es möglicherweise gar nicht um Übergangsgeld sondern einen Einarbeitungszuschuß oder andere Hilfen für den Arbeitgeber und Sie erhalten Ihren Lohn für die geleistete Arbeit.

Sobald konkret ist welche Maßnahme gewährt wird (die Leistung könnte auch abgelehnt werden) nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Rehaberatungsdienst Ihres Kostenträgers auf und klären die Frage mit dem ÜG im Detail.

Schönen Abend.

4 Antworten

Schadeam 28.08.2016 | 08:55
Übergangsgeld bekommen Sie ab Beginn der Maßnahme, wenn die erst in einigen Monaten beginnt, beginnt auch dann erst das ÜG. Die Schwerbehinderung (egal welcher Prozentsatz) hat auf die ÜG Berechnung keinen Einfluß. Wie Sie das mit dem Kind während einer Vollzeitmaßnahme geregelt bekommen müssen Sie schauen. Wenn es zu einer Umschulung kommt, haben Sie in aller Regel vorher Gespräche mit einem Rehaberater Ihrer DRV, mit dem können Sie alle offenen Fragen besprechen, auch was die Höhe des ÜGs betriffft. Vielleicht können dazu auch andere user noch etwas schreiben?
Clodetteam 28.08.2016 | 14:21
Aber wie sieht das mit der Berechnung aus? Wenn ich vorher nur den halben Tag gearbeitet habe und die Maßnahme Vollzeit ist. Geht man vom Gehalt aus und verdoppelt??? Oder bleibt die Berechnung bei der halben Stelle, egal ob die Maßnahme in Vollzeit ist??
Klugpuperam 28.08.2016 | 15:22
Hallo Clodette, die Berechnung erfolgt anhand der Höhe des Bemessungsentgeltes, dabei ist die Stundenzahl völlig egal. Also keine Hochrechnung. Ansonsten gäbe es ja teilweise mehr Übergangsgeld als Vorverdienst.
???am 28.08.2016 | 16:18
"Ansonsten gäbe es ja teilweise mehr Übergangsgeld als Vorverdienst. " Das kann auch passieren. Bei Umschulungen wird zusätzlich zur Berechnung des Übergangsgeldes aus dem letzten Lohn noch eine Vergleichberechnung aus dem Tariflohn gemacht. Und der ist immer für eine Vollzeitbeschäftigung. Das höhere Übergangsgeld wird gezahlt.
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