Guten Tag Herr Stieglitz,
das Tarifentgelt ist vom Rentenversicherungsträger grundsätzlich beim letzten Arbeitgeber zu erfragen. Das tarifliche Arbeitsentgelt kann auch durch Anfrage zum Bespiel bei Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden ermittelt werden.
Existiert keine tarifliche Regelung, ist das ortsübliche Entgelt zu ermitteln.
Es wird der aktuelle Tariflohn individuell ermittelt.
Freundliche Grüße