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Experten-Antwort

Übergangsgeld Berufliche Reha: Welcher Tarif für IT-Branche?

von Eduard Stieglitz21.09.2015 | 12:04
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Hallo zusammen, ich habe vor einigen Wochen eine Umschulung begonnen und komme erst jetzt dazu, meinen Antrag auf Übergangsgeld auszufüllen. Insgesamt 6 Jahre habe ich nun nicht mehr gearbeitet. Gelernt habe ich im IT-Bereich. Fachinformatiker, im Anschluss Fortbildung zum Techniker im Informationswesen. Meine letzte Tätigkeit war als IT-Leiter, leitender Angestellter mit 4 Mitarbeitern. Verdienst: 3800 EUR brutto monatlich Habe ich das jetzt richtig verstanden: Da ich die letzten 3 Jahre überhaupt nicht gearbeitet habe, wird für mich ein sogenannter "ortsüblicher Lohn" oder "Tariflohn" angesetzt. Nach welchem Schlüssel findet dies im IT-Bereich statt? Ich selbst kenne nur den ITK-Tarif der IG Metall. Wird meine leitende Tätigkeit dabei berücksichtigt oder geht es nur um meinen höchsten erzielten Abschluss? Sollte ich meine alten Abrechnungen, Arbeitszeugnisse dem Antrag dennoch hinzufügen? Hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen. Mich und meine Familie würde schon interessieren, mit wie viel Übgergangsgeld nun zu rechnen ist. MfG Eduard Stieglitz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr Stieglitz,

das Tarifentgelt ist vom Rentenversicherungsträger grundsätzlich beim letzten Arbeitgeber zu erfragen. Das tarifliche Arbeitsentgelt kann auch durch Anfrage zum Bespiel bei Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden ermittelt werden.

Existiert keine tarifliche Regelung, ist das ortsübliche Entgelt zu ermitteln.

Es wird der aktuelle Tariflohn individuell ermittelt.

Freundliche Grüße

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6 Antworten

Herz1952am 21.09.2015 | 12:22
Hallo Herr Stieglitz, wenn es einen Tariflohn oder ortüblichen Lohn für IT-Leiter gibt, müsste auch davon das Übergangsgeld berechnet werden. Unser Sohn hatte eine Fachinformatik-Ausbildung aber keine Folgeanstellung und danach einen Übergangsgeldbezug. Dieser wurde von dem Tariflohn/ortsüblicher Lohn für Fachinformatiker berechnet. Ich kann Ihnen aber keine Gewähr dafür geben. Beim "Arbeitsamt" wird bei Arbeitslosigkeit nach einem Jahr von "ungelernter Tätigkeit" ausgegangen. Aber gesagt und vermutet wird vieles. Viel Glück
Eduard Stieglitzam 21.09.2015 | 12:25
Hallo, das klingt ja bedrohlich. In der Tat habe ich auch schon einige Geschichten gehört über Menschen aus dem IT-Bereich, die keine gerechte Eingliederung bekommen haben, weil ein entsprechender Tarifvertrag fehlen würde. Darf ich fragen, wie hoch der "ortsübliche" Lohn für einen Fachinformatiker in etwa lag? Das ist ja auch meine Ausbildung, nur das ich eben noch den Techniker draufgesetzt habe.
???am 21.09.2015 | 12:42
Der gültige Tarifvertrag richtet sich nach der Branche des letzten Arbeitgebers. Innerhalb der Tarifverträge wird dann unterschieden z.B. nach gewerbliche/nicht-gewerbliche Mitarbeiter, Berufserfahrung... . Nachdem Sie IT-Leiter mit nur 4 Mitarbeitern waren, klingt das für mich nicht nach IT-Branche. Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrem alten Arbeitgeber auf und lassen sich den aktuellen Tariflohn für Ihre frühere Tätigkeit bestätigen. Das ist eigentlich das normale Verfahren.
Eduard Stieglitzam 21.09.2015 | 12:47
In dem Fall würde es sich in der Tat nicht um die IT-, sondern um die Logistikbranche handeln. Nachdem dies länger als 36 Monate her ist, findet der ehemalige Arbeitgeber eigentlich keine Berücksichtigung mehr, oder?
???am 21.09.2015 | 14:14
Der tatsächlich bezogene Lohn wird nach 3 Jahren nicht mehr berücksichtigt. Für den Tariflohn müssen natürlich die Umstände der letzten Beschäftigung weiter berücksichtigt werden, sonst wäre eine Einstufung ja gar nicht möglich.
Herz1952am 21.09.2015 | 17:00
Hallo Stieglitz, es müsste auch in der Logistikbranche möglich sein die Einstufung eines IT-Leiters nach dem Tarif herauszufinden. Dies wäre im Prinzip auch der "ortsübliche" Lohn. Dies ist dann in etwa so "verpackt": Tarifgruppe "X": hier sind einzustufen die Tätigkeit als...... (irgendwo wird dann auch IT-Leiter oder EDV-Leiter mit xx Untergebenen stehen).
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