Hallo shadowhexe,
im Übergangsgeldbescheid ist normalerweise der zugrunde liegende kalendertägliche Bemessungsbetrag (=Bruttoverdienst), der Berechnung zugrunde liegende Nettobetrag (=Nettoverdienst) und dann die Höhe des täglichen Übergangsgeldes mit 68% oder 75% vom Nettobetrag (je nach Voraussetzungen, mit anrechnungsfähigem Kind gilt der höhere Wert) aufgeführt. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die Reha-Sachbearbeitung und bitten um den entsprechenden Bescheid bzw. lassen sich den vorliegenden Bescheid erläutern.