Hallo Wofgang,
wie User schon geschrieben hat, müssen Sie Teil C der Verdienstbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse abgeben, da Sie eben vor der Reha bereits Krankengeld bezogen haben. Ohne diese Unterlagen kann leider kein Übergangsgeld berechnet werden und die Krankenkasse stellt die Krankengeldzahlung zum Beginn der Reha ein.