Hallo, Rehabilitand,
grds. wird das Übergangsgeld nicht erst nach Beendigung der AHB geleistet. Von unserer Seite ist es schwer zu beurteilen, warum noch keine Zahlung erfolgt ist, da wir den näheren Sachverhalt und Aktenlage nicht kennen. Sie haben die Gelegenheit telefonisch mit der Sachbearbeitung nochmals zu erörtern, woran es liegt, dass die Bearbeitung noch nicht weiter voran geschritten ist. Evtl. da Sie momentan nicht selbst persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle diesbezüglich vorsprechen können, haben Sie die Möglichkeit einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der vor Ort Ihre Interessen vertreten kann um den Sachverhalt zu klären.