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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Nisi19.10.2019 | 13:56
281 Ansichten
2 Antworten

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Hallöle, ich habe eine wichtige Frage was das Übergangsgeld betrifft. Ich soll dafür nun mein letztes Gehalt angeben. Ich hatte aber für diesen Monat noch 2 Gehälter. Eine Haupttätigkeit und ein Nebenjob. Darf ich nun beides zusammen angeben, oder nur das Gehalt von dem Hauptjob? Das ist ja schon nochmal nen Unterschied. Freundliche Grüße, Nisi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nisi,

ein Übergangsgeldanspruch besteht für ein oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse, wenn von dem Entgelt Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Von der Rentenversicherungspflicht befreite oder rentenversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse begründen demnach keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

Ist die genannte Voraussetzung gegeben und wird nicht für den gesamten Zeitraum der Rehabilitationsleistung Entgeltfortzahlung gewährt, sind für beide Beschäftigungen Übergangsgeldformulare an den Rentenversicherungsträger zu übersenden.

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1 Antworten

G0510am 20.10.2019 | 01:12
Achten Sie insbesondere auf den letzten Satz. Zitiert aus 'Wichtige Informationen zum Übergangsgeld': Für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung - unabhängig vom Umfang der zu leistenden Arbeitszeit - bis zur Dauer von 6 Wochen verpflichtet. Bestätigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, dass er Ihnen während der gesamten Dauer der Rehabilitationsleistung das Entgelt weiterzahlt, brauchen Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse die nachfolgenden Formulare nicht auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird. Soweit die Entgeltfortzahlung ganz oder teilweise entfällt, haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Damit in einem solchen Fall Ihr Übergangsgeld rechtzeitig berechnet und ausgezahlt werden kann, bitten wir Sie, die Formulare G0513 - Hinweise für den Arbeitgeber, G0514 - Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber, G0515 - Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld und G0518 - Bescheinigung der Krankenkasse mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung kurz vor Beginn der Rehabilitationsleistung Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Sind Sie bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, fordern Sie bitte weitere Entgeltbescheinigungen bei uns an.
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