Hallo Andreas M,
als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Rehabilitationsleistung erhalten. Bezüglich der erforderlichen Formulare und Auszahlung des Übergangsgeldes, empfehle ich Ihnen sich direkt telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.