Hallo hafenegger,
grundsätzlich sollen die Vordrucke/Unterlagen für das Übergangsgeld gemeinsam mit dem Antrag auf die AHB durch das Akutkrankenhaus (sozialen Dienst) ausgehändigt werden. Ein Versand der Vordrucke zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ist somit prinzipiell entbehrlich. Ungeachtet dessen wird durch einige Rentenversicherungsträger (meist aus technischen Gründen) zusätzlich auch der Versand mit dem Bewilligungsbescheid vorgenommen.
Sollten Sie die Vordrucke für das Übergangsgeld weder vom Akutkrankenhaus, noch vom Rentenversicherungsträger erhalten haben, sollten Sie sich direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Alternativ können Sie die Übergangsgeldunterlagen allerdings auch aus dem Internet heruntergeladen (am PC ausfüllbare Vordrucke).