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Experten-Antwort

Übergangsgeld frage

von micha16.07.2021 | 20:12
298 Ansichten
7 Antworten
Guten Abend. Ich hab da mal eine frage zum Übergangsgeld. Dies wird ja berechnet vom letzten netto Gehalt bzw. vom höchsten Berufsabschluss. Nun hab ich ein Bachelor und bekomme das Übergangsgeld basierend auf den Abschluss. (ist ja ein Berufsabschluss). Nun, wenn ich ein Master oder Phd (Doktor) hätte, würde sich das Übergangsgeld ändern oder ist es für alle Studienabschlüsse gleich? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.07.2021 | 08:27

Hallo Micha,

den Ausführungen von „Siehe hier“ ist nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Überflüssigam 17.07.2021 | 03:03
Was soll denn eine derartige Frage? Ich bin Rentner, was wäre wenn ich erst 30 Jahre alt wäre? Deutschland hat bei der EM unter Löw versagt, was wäre wenn Flick schon Trainer gewesen wäre? Was Du bekommen „würdest“, wenn Du einen anderen Abschluss „hättest“ ist doch völlig uninteressant.
michaam 17.07.2021 | 14:23
die frage ist doch simple. ich würde nach gruppe 1 einsortiert. Aber gibt es in gruppe 1 noch unterschiedene oder sind dort alle gleich gestellt? das ist die frage... bei mir wird nach fiktiven Geld gerechnet, da ich länger als 3 Jahre aus der Arbeit bin...
michaam 17.07.2021 | 15:30
ok. also alle mit studium dasselbe. danke- das wollte ich nur wissen.
michaam 21.07.2021 | 00:36
wie issn eigentlich der tagessatz der gruppe 1 in 2021? weiss das jemand zufaellig?
Siehe hieram 21.07.2021 | 01:08
Qualifikationsgruppe 1 Für eine Hochschulausbildung oder Fachhochschulausbildung gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße. Quelle Erläuterungsbogen zum Übergangsgeld Formular-Nr. G0530 Die Bezugsgröße 2021 beträgt monatlich 3.290,00 EUR Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE… Die Berechnungsgrundlage darf bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. 68 Prozent oder 75 Prozent der so ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe dieses Übergangsgeldes. Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reh… Und nun dürfen Sie rechnen:-)
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