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Zur Experten-Antwort springenHallo Marcus, beim Formular G0553 handelt es sich lediglich um ein Hinweisblatt für den Arbeitgeber. Dieser hat die Formulare G0555 und G0556 auszufüllen. Ich empfehle Ihnen, unabhängig vom Zeitpunkt und der Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, diese Formulare an den ehemaligen Arbeitgeber weiterzuleiten. Diese sind Grundlage für die Berechnung eines möglichen Übergangsgeldes. Sofern sich der Arbeitgeber den Angaben verweigert, wird sich die Deutsche Rentenversicherung direkt an den ehemaligen Arbeitgeber wenden.
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