Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld nach ALG I - Zeitlücke

von Luise21.04.2017 | 00:00
1175 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Seit Februar 2016 beziehe ich ALG I , welches am 19.05. 2017 ausläuft. Im Rahmen der LTA wurde mir durch die DRV Bund eine zweite Maßnahme bewilligt. Diese beginnt am 08.05.2017. Der Anspruch auf ALG I endet ja daher am 07.05.2017. Übergangsgeld habe ich gestern beantragt, die Maßnahme wurde erst am 18.04.genehmigt. Nach meinem Kenntisstand wird das Übergangsgeld immer zum Monatsende überwiesen. D.h. in meinem Fall ich bekomme für 7 Tage im Mai noch ALG I und dann frühestens erst wieder Ende Mai Übergangsgeld (wenn die Bearbeitung bis dahin klappt) Mit dem Geld aus dem ALG I für Mai kann ich aber nicht mal die Miete zahlen. Rücklagen sind nicht vorhanden. Gibt es eine Möglichkeit , eine Art Vorauszahlung auf das Übergangsgeld zu bekommen oder muß ich für die Zeit zwischen dem 07.05. und dem ersten Übergangsgeld Hartz IV beantragen ? Für Ihre Antworten herzlichen Dank im voraus ! Luise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luise,

schwierige Situation für Sie. Einzige Lösung: Sie beantragen die darlehensweise Zwischenfinanzierung beim örtlichen Sozialhilfeträger.

Bei lfd. Arbeitsvermittlung wird dies das Jobcenter machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Albert_Sam 21.04.2017 | 10:48
Hätten Sie noch Alg-Anspruch für den gesamten Mai, würde dieses auch erst Ende Mai überwiesen. Wenn also das Übergangsgeld einigermaßen pünktlich bewilligt und bezahlt wird, tritt keine Lücke auf. Mitte Mai wird restliches Alg gezahlt (also früher als normal) und Ende Mai der restliche Betrag per Übergangsgeld. Der nächste Zahlungstermin Ende April erstreckt sich über volles Alg. Ein Jobcenter wird also kaum Vorschuss zahlen.
Manuelam 21.04.2017 | 10:48
Ehrlich gesagt versteh ich Ihr Problem nicht ganz. Das Arbeitslosengeld wird doch wie das Übergangsgeld immer zum Monatsende gezahlt, d.h. zum 30.04 und zum 08.05 sollten Sie Zahlungen von der BA erhalten. Zum 31.05. dann das Übergangsgeld von der DRV. Wenn Sie den Antrag aufs Übergangsgeld schon gestellt haben, sollte die Zahlung bis Ende Mai Problemlos möglich sein.
Sigiam 21.04.2017 | 14:48
Hallo Luise, zwischen 2 Maßnahmen (LTA) könnte auch wenn alle Voraussetzungen vorliegen Zwischenübergangsgeld in Betracht kommen! Lg Sigi
Luiseam 22.04.2017 | 11:53
Vielen Dank für Ihre Antworten ! An Albert_S und Manuel: Sie beide haben völlig Recht ! Wurde mir so gestern auch von der Agentur für Arbeit bestätigt. Eine Sorge weniger !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026