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Übergangsgeld nach EM Rente

von herbert29.03.2008 | 15:40
1309 Ansichten
2 Antworten

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Hallo! Sicherlich wurde die Frage schon beantwortet, doch hatte jetzt nicht das passende gefunden. Derzeit bekomme ich eine voll Erwerbsminderungsrente davor Krankengeld. Mein Letztes Sozialversicherungspflichtige Entgelt bekam ich im Jahre 2004 ( kein ganzer Monat). Davor Arbeitslosengeld. Vorm ALG wurden über 10 Jahre eingezahlt durch Arbeitsentgelt. Was währe jetzt die Grundlage für die Berechnung vom Überganggeld? Die Vergangenheit, oder das was man durch eine teilhabe im neuen oder alten Beruf verdienen Würde? ( Umschulung oder wiedereingliederung)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Herbert,

da Ihr letztes sozialversicherungspflichtiges Entgelt länger als 3 Jahre zurück liegt, wird das Übergangsgeld aus dem Tarifentgelt des Berufes errechnet, den Sie wegen Ihrer Krankheit nicht mehr ausüben können.

1 Antworten

Nixam 31.03.2008 | 07:24
Nehmen Sie an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil(Umschulung etc), dann wird eine Berechnung des Übergangsgeldes aus Ihrer letzten Beschäftigung vorgenommen(letzter abgerechneter Entgeltzeitraum). Dazu wird eine Vergleichsberechnung des Arbeitsentgeltes mit dem aktuellen Tarifentgelt von heute vorgenommen. Nettoarbeitsentgelt verglichen mit 65% des Jahrestarifentgeltes von heute. Der höhere Wert ist massgebend und wird, wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, auf 75% bzw. ohne Kinder auf 68% gekürzt. Das Ergebnis ist das tatsächliche Übergangsgeld pro Tag x 30 = monatliches Übergangsgeld. Die Erwerbsminderungsrente wird natürlich von diesem Zahlbetrag abgezogen, wenn Sie die Rente währen der Umschulung weiterbeziehen. Nix
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