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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach Erwerbslosigkeit

von MeM05.06.2023 | 01:05
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Experten-Team, Nach 1,5 jährigem Krankengeldbezug wurde ich ausgesteuert in ALG1. Leider hat das Arbeitsamt erst gegen Ende des ALG1 Bezuges festgestellt, dass mein Umschulungsantrag an die DRV weitergeleitet werden muss, weil ich vor der Krankschreibung schon 20 Jahre gearbeitet habe. Jetzt läuft mein Antrag bei der DRV, während mein ALG1 ausläuft. Wahrscheinlich könnte ich erst im Januar 2024 eine Maßnahme beginnen, für welche ich dann Übergangsgeld beantragen kann. Zwischen ALG1 und der Maßnahme liegen 6 Monate ohne Einkommen oder Bezüge. Meine Frage lautet woraus sich dann das Übergangsgeld berechnen würde. Aus dem fiktiven Einkommen meiner Qualifikationsstufe, aus meinem letzten tatsächlichen Einkommen vor dem Krankengeld, oder anders? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MeM,

die Berechnung des Übergangsgeldes nach dem fiktiven Entgelt Ihrer Qualifikationsstufe muss in jedem Fall erfolgen.

Maßgebend ist das Ergebnis dieser Berechnung allerdings nur, wenn es für Sie günstiger ist als die Berechnung aus dem tatsächlichen Entgelt, oder wenn eine Berechnung aus dem tatsächlichen Entgelt nicht erfolgen kann, weil der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als drei Jahre zurückliegt. Diese Feststellung kann aber erst erfolgen, wenn der Beginn der Maßnahme feststeht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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