Hallo Frank L., Hallo Bernd Messer,
Für Übergangsgeldempfänger, die vorher Kurzarbeitergeld bezogen haben, wird das regelmäßige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das zuletzt vor dem Arbeitsausfall erzielt wurde. Die Einzelheiten der Übergangsgeldberechnung bei Beziehern von Kurzarbeitergeld hier darzustellen, wäre einfach zu umfangreich.
Bei Ihnen kommt hinzu, dass es sich ja um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt. Hier ist dann eine Vergleichsberechnung erforderlich. Hier wird auf die Antwort von "Siehe hier" im Beitrag von "Steffan" hingewiesen.
Mit den Antragsunterlagen wurde Ihnen auch das Formular G0530 (Erläuterungen zum Antrag) übersandt. Hieraus ist sehr gut dargestellt, wie die Berechnung des Übergangsgeldes für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben grundsätzlich erfolgt. Das Formular G0530 können Sie auch hier herunterladen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0530.html
Sofern bei Ihnen aufgrund der individuellen Voraussetzung die Höhe des Übergangsgeldes nach Qualifikationsgruppen ermittelt wird, ist die dort erwähnte Bezugsgröße für das Jahr 2021 monatlich 3.290,00 EUR.
Für Ihre Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam